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DIN EN 15038

Übersetzungs-Dienstleistungen-Dienstleistungsanforderungen

 

Am 1. August 2006 trat die EN 15038 „Übersetzungsdienstleistungen“ in Kraft (liegt auch als DIN-Norm DIN EN 15038 vor), womit eine Registrierung oder Zertifizierung nach DIN 2345 nicht mehr möglich ist. (Auftraggeber und Übersetzer können aber als freie Vertragspartner weiterhin auch auf diesen Text verweisen.) Im Gegensatz zur DIN 2345 konzentriert sich die neue Norm stärker auf das Projektmanagement im Übersetzungsprozess und weniger auf die Übersetzung (Kernprozess) selbst. Dadurch sowie durch einen höheren Anteil an „Muss“-Bestimmungen wird die Norm für Einzelübersetzer schwerer einzuhalten sein als für Übersetzungsbüros. Hinter Festlegungen der DIN 2345 z. B. zu Mitwirkungspflichten des Kunden und zur erlaubten Verwendung der Übersetzung fällt die EN 15038 zum Teil zurück.

Gemäß EN 15038 erstrecken sich die Anforderungen an den Übersetzungsdienstleister auf folgende Bereiche:

 

Aufzählung

der Zweck und Einsatzbereich der Übersetzung

 

Aufzählung

die Dokumentation

 

Aufzählung

die personellen und technischen Ressourcen

 

Aufzählung

das Qualitäts- und Projektmanagement

 

Aufzählung

die vertraglichen Rahmenbedingungen

 

Aufzählung

die Arbeitsprozesse

 

Aufzählung

evtl. angebotene zusätzliche Dienstleistungen.

 

 

Übersetzungsdienstleister können sich mittels einer Konformitätserklärung verpflichten, die neue Norm einzuhalten und sich bei der DIN CERTCO Gesellschaft für Konformitätsbewertung mbH registrieren lassen. Den Auftraggebern soll insbesondere der Einsatz des international anerkannten DIN EN-Verbandszeichens eine europaweite Orientierung bei der Suche nach qualifizierten Übersetzern ermöglichen. Hier liegt auch ein wichtiger Vorteil der neuen Norm: Sie liegt in 29 Ländern vor und kann damit die internationale Zusammenarbeit erleichtern.

Im Abschnitt „Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Übersetzungsdienstleister“ definiert die EN 15308 die Dienstleistungsspezifikation.

Quelle: Wikipedia

 

 

 

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