1. Geltungsbereich
(1) Für Angebote,
Kostenvoranschläge, Dolmetsch- und
Übersetzungsaufträge sowie andere
Sprachdienstleistungen gelten die
vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, falls keine andere
schriftliche Vereinbarung für den
Einzelfall getroffen wurde oder keine
gesetzlich vorgeschriebene Regelung
vorliegt. Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen werden vom Kunden
–nachfolgend auch Auftraggeber genannt–
mit der Anfrage bzw. Auftragserteilung
anerkannt und gelten für die gesamte
Dauer der Geschäftsverbindung und
schließen auch zukünftige Geschäfte mit
ein.
(2) Hat der Auftraggeber eigene
Allgemeine Geschäftsbedingungen, sind
diese für InterSprachen
–nachfolgend auch Auftragnehmer genannt–
nur dann verbindlich, wenn sie von ihr
schriftlich anerkannt werden.
2. Angebote
Schriftliche und für den
Einzelfall individuell erstellte
Angebote und Kostenvoranschläge sind
–soweit nicht anders vereinbart– auf die
Dauer von 6 Wochen als feste Angebote
und Kostenvoranschläge anzusehen.
Anschließend sind sie freibleibend.
3. Auftragsbedingungen
(1) Aufträge können per
Fax, per Post, per E-Mail oder
persönlich erteilt werden.
(2) Eingehende Aufträge, Eilaufträge
ausgeschlossen, werden in der
Reihenfolge, in der sie eingehen,
bearbeitet.
(3) Eilaufträge gelten als verbindlich,
wenn der Auftragnehmer diese schriftlich
bestätigt.
(4) In der Annahme des Auftrags ist der
Auftragnehmer frei.
(5) Die Stornierung eines Auftrags durch
den Auftraggeber bedarf der Schriftform.
(6) Bei schriftlichen Arbeiten
(Übersetzungen, Lektorat etc.) ist die
Stornierung durch den Auftraggeber bis
zum Beginn der Bearbeitung möglich. Bei
einer späteren Stornierung sind die bis
dahin entstandenen Auslagen sowie die
bis dahin erbrachten Leistungen zu
bezahlen.
Bei Dolmetschaufträgen
gelten besondere Regelungen für die
Stornierung eines gebuchten Auftrages
(siehe hierzu § 12).
(7) Ergänzungen oder Abänderungen der
vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bedürfen der
schriftlichen Bestätigung durch den
Auftragnehmer.
4. Ausführungen durch
Dritte / Weitergabe
(1) Der Auftragnehmer
betreibt einen Übersetzungsservice, der
u. a. über das Internet/World Wide Web
Kunden in aller Welt zur Verfügung
steht. Zur Ausführung von erteilten
Aufträgen darf sich der Auftragnehmer auch der Hilfe
von beauftragten externen, unabhängigen
Übersetzern bedienen. Die Haftung des
Auftragnehmers beschränkt sich dabei
nur auf die sorgfältige Auswahl der
Übersetzer/Dolmetscher.
(2) Die Geschäftsverbindung besteht
grundsätzlich nur zwischen dem
Auftraggeber und InterSprachen.
Ein Kontakt zwischen dem Auftraggeber
und einem beauftragten Dritten
–insbesondere Übersetzer– bedarf der
ausdrücklichen Einwilligung durch
InterSprachen.
5. Arbeits- und
Vertragsverhältnis
(1) Bei
Dolmetscheraufträgen zwischen dem
Auftraggeber und Auftragnehmer kommt ein
Dienstvertrag, bei Übersetzungsaufträgen
ein Werkvertrag zustande.
(2) Ein sozialversicherungspflichtiges
Arbeitsverhältnis, auch wenn der
Dolmetscher und / oder Übersetzer
vorübergehend in den Räumen des
Auftraggebers weisungsgebunden tätig
ist, entsteht in keinem Fall.
(3) Auftragnehmer sind bei allen
Aufträgen als selbständige Unternehmer
zu betrachten.
6. Mitwirkungs- und
Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat
alle notwendigen Informationen,
Unterlagen sowie Hilfsmaterialien
(Fachterminologie, Abbildungen,
Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.)
zur ordnungsgemäßen Ausführung des
Auftrags unaufgefordert und rechtzeitig
–spätestens bei Auftragserteilung– dem
Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.
Erhält der Auftragnehmer vom
Auftraggeber die notwendigen
Informationen, Unterlagen sowie
Hilfsmaterialien nicht, so wird bei der
Ausführung des Auftrages eine allgemein
übliche bzw. allgemein verständliche
Version gewählt.
(2) Ist die Übersetzung für den Druck
bestimmt, hat der Auftraggeber dem
Auftragnehmer Korrekturabzüge
(Korrekturausdrucke; Proofs) bis
einschließlich jener Fassung des Textes,
nach der keinerlei Änderungen mehr
vorgenommen werden, zu übergeben. Gibt
der Kunde nicht an, dass die Übersetzung
zum Druck vorgesehen ist, und lässt er
vor dem Druck dem Auftragnehmer keinen
Korrekturabzug zukommen und druckt ohne
vorherige ausdrückliche schriftliche
Freigabe, übernimmt der Auftragnehmer
keine Haftung für daraus entstehende
Schäden.
(3) Der Auftraggeber hat
den Auftragnehmer bereits zur
Angebotserstellung über den
Verwendungszweck der Übersetzung (z. B.
Zielgruppe, Zielland, Werbung etc.)
sowie über deren Ausführungsformen (z.
B. äußere Form der Übersetzung) zu
unterrichten. Gibt der Auftraggeber den
Verwendungszweck für die Übersetzung
nicht an, insbesondere wenn diese
veröffentlicht oder für Werbezwecke
verwendet werden soll, so kann er ein
Ersatz des Schadens nicht verlangen, der
dadurch entsteht, dass der Text sich für
den Verwendungszweck als ungeeignet
erweist bzw. dass aufgrund einer
mangelhaften Adaption die
Veröffentlichung und/oder Werbung
wiederholt werden muss und/oder zu
Rufschädigung und/oder einem
Imageverlust des Auftraggebers führt.
(4) Der Auftraggeber ist
gehalten, die von dem Auftragnehmer
gelieferten Texte auf offensichtliche
Übertragungsfehler –insbesondere bei
Namen, Zahlen und Daten– zu überprüfen,
bevor er sie im Geschäftsverkehr
verwendet oder veröffentlicht.
(5) Bei Übersetzungsaufträgen hat der
Auftraggeber zur Erledigung des Auftrags
dem Auftragnehmer eine angemessene Frist
einzuräumen.
(6) Falls nicht anders vereinbart, hat
der Auftraggeber bei Dolmetscheinsätzen
eine angemessene Frist zur Vorbereitung
des Einsatzes und zum Studium der vorab
überreichten Unterlagen (z.B. Verträge,
Vortragstexte etc.) zu gewähren.
(7) Die erbrachte Leistung des
Dolmetschers ist auf dem Stundennachweis
des Auftragnehmers durch den
Auftraggeber mit seiner Unterschrift zu
bestätigen.
(8) Fehler und Schäden,
die sich aus der Nichteinhaltung dieser
Obliegenheiten ergeben, gehen nicht
zu Lasten des Auftragnehmers.
7. Mängelbeseitigung
(1) Der Auftragnehmer
behält sich das Recht auf
Mängelbeseitigung vor.
(2) Der Auftraggeber hat innerhalb einer
angemessenen Zeit (14 Tage) kostenlosen
Anspruch auf Beseitigung von möglichen
in der Übersetzung enthaltenen Mängel
(Nachbesserung), sowie die Berichtigung
von möglichen Fehlern bei
Dolmetscheinsätzen.
(3) Der Anspruch auf Mängelbeseitigung
muss vom Auftraggeber unter genauer
Angabe des Mangels innerhalb von 14
Tagen nach Erhalt geltend gemacht
werden.
(4) Dem Auftragnehmer ist zur
Mängelbeseitigung eine angemessene Zeit
einzuräumen.
8. Haftung
(1) Der Auftragnehmer
haftet bei grober Fahrlässigkeit und
Vorsatz. Die Haftung bei leichter
Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten ein.
(2) Berechtigte Ersatzansprüche sind
innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme des
Auftrags dem Auftragnehmer schriftlich
mitzuteilen und ausreichend zu
begründen. Ersatzansprüche gegenüber dem
Auftragnehmer bestehen nach Ablauf
dieser Frist nicht.
9. Haftungsausschlüsse
(1) Es ist nicht die
Aufgabe des Dolmetschers, das
Gesprochene auf Echtheit und/oder
Manipulation zu prüfen. Für evtl.
Folgen, die sich daraus ergeben,
übernimmt der Auftragnehmer keine
Haftung.
(2) Es ist nicht die Aufgabe des
Übersetzers, den zu übersetzenden Text
auf Echtheit und/oder Manipulation zu
prüfen. Für evtl. Folgen, die sich
daraus ergeben, übernimmt der
Auftragnehmer keine Haftung.
(3) Der Auftragnehmer übernimmt keine
Haftung für Übersetzungsfehler, die aus
schlecht lesbaren, fehlerhaften oder
unvollständigen Textvorlagen oder aus
fehlerhaften, unrichtigen,
unvollständigen oder nicht rechtzeitig
zur Verfügung gestellten Informationen,
Unterlagen oder Hilfsmaterialien
(Terminologiequellen, Fachterminologie,
Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen,
etc.) resultieren. Der Auftragnehmer
übernimmt auch keine Haftung für
Übersetzungsfehler, die aufgrund von
Übertragungsfehlern bei Telefaxsendungen
entstehen.
(4) Eine Mängelhaftung,
für die richtige Deutung von
Abkürzungen, die unterschiedliche
Übersetzungsmöglichkeiten bieten,
besteht nicht.
(5) Soweit der
Auftragnehmer Garantien übernommen hat,
erlöschen die hieraus folgenden
Ansprüche des Auftraggebers, sobald
durch den Auftraggeber selbst oder durch
Dritte an den/dem von uns
hergestellten/m Werk/en Veränderungen,
egal welcher Art, vorgenommen werden.
10. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen
Bezahlung bleiben die Übersetzung und
die damit verbundenen Rechte
(Verwertungs- und Nutzungsrechte)
Eigentum vom Auftragnehmer. Ist keine
schriftliche individuelle Vereinbarung
getroffen, hat der Auftraggeber bis
dahin keine Verwertungs- und
Nutzungsrechte. Die Weitergabe und
Vervielfältigung darf nur mit Zustimmung
des Auftragnehmers erfolgen.
11. Urheberrecht
(1) Der Kunde garantiert
dem Auftragnehmer, dass ihm alle Rechte
an den zu übersetzenden Texten zustehen
und er uneingeschränkt befugt ist, die
Texte übersetzen zu lassen. Er stellt
insoweit den Auftragnehmer und/oder
evtl. beauftragte Dritte von allen
Ansprüchen frei.
(2) Das Urheberrecht von Übersetzungen
bleibt beim Auftragnehmer.
(3) Bild- und Tonaufzeichnungen von
gedolmetschten Gesprächen sowie deren
weitere Nutzung bedürfen der vorherigen
schriftlichen Genehmigung des
Auftragnehmers.
(4) Ist die erbrachte Leistung des
Dolmetschers und/oder Übersetzers zur
Verbreitung (Werbung, Rundfunk und
Fernsehen, Druck, Presse, Seminare,
Schulungen u. ä.) bestimmt, hat der
Auftraggeber die beabsichtigte
Verbreitungsweise dem Auftragnehmer im
Voraus mitzuteilen.
(5) Beabsichtigt der Auftraggeber die
namentliche Nennung des Übersetzers/Dolmetschers,
wird dies vom Auftragnehmer prinzipiell
genehmigt und begrüßt.
12. Ausführungs-,
Liefer- und Zahlungsbedingungen
(1) Ist der Dolmetscher,
bei Dolmetscheinsätzen, in einem
angemessenen Zeitraum vor Terminbeginn
am Erfüllungsort eingereist, gilt die
Wahrnehmung des Termins als eingehalten.
(2) Alle vereinbarten Termine für
Dolmetscheinsätze und Lieferfristen für
Übersetzungsaufträge sind für den
Auftragnehmer nicht verbindlich, wenn
der Auftraggeber seine Mitwirkungs- und
Aufklärungspflichten nicht erfüllt.
(3) Ist der Auftraggeber
in Zahlungsverzug, so ist der
Auftragnehmer berechtigt seine Arbeiten
bis zum Ausgleich der offenen Beträge zu
unterbrechen (insbesondere dann, wenn
Teilzahlungen vereinbart worden sind).
Dementsprechend verlängern sich die
Liefer- und Ausführungsfristen.
(4) Im Falle von
Änderungen und/oder Ergänzungen
verlängern sich die Liefer- und
Ausführungsfristen um die Zahl der Tage,
an denen infolge der Änderungs- und/oder
Ergänzungswünsche die Arbeiten des
Auftragnehmers unterbrochen waren.
(5) Lieferfristen gelten
als eingehalten, wenn die fertige
Übersetzung innerhalb der vereinbarten
Frist abgesandt wurde. Die Lieferung
erfolgt je nach Vereinbarung per
Paketdienst, Spedition, Post oder
E-Mail. Die Liefervereinbarung gilt mit
der Abgabe beim Paketdienst, Spedition,
Post, etc. als eingehalten. Die
Transportgefahr trägt der Auftraggeber.
(6) Bei Lieferungsverzug muss das neue
Lieferdatum unter Nennung der Gründe dem
Auftraggeber vor Ablauf der Lieferfrist
mitgeteilt werden.
(7) Sofern keine besonderen
Vereinbarungen getroffen wurden, werden
Übersetzungen in einfacher Ausfertigung
geliefert.
(8) Ein geringfügiger Lieferungsverzug
berechtigt den Auftraggeber nur zur
Ablehnung von Teilleistungen für die bis
dahin vom Auftragnehmer erbrachten
Leistungen und nicht zum Rücktritt vom
Vertrag.
(9) Wurde eine Abholung der Übersetzung
vereinbart, und wird diese nicht
innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der
Abholfrist abgeholt, ist der
Auftragnehmer berechtigt, dem
Auftraggeber die Übersetzung per
Nachnahme zuzusenden. Hierbei anfallende
Nachnahmegebühren trägt der
Auftraggeber.
(10) Alle in Angeboten,
Kostenvoranschlägen, Preislisten usw.
genannten Preise verstehen sich in Euro
und zuzüglich der gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Liegt ein Angebot bzw.
ein Kostenvoranschlag nicht vor, werden
alle Preise aus der aktuellen Preisliste
am Tag der Auftragserteilung ermittelt.
Übersetzungsarbeiten werden nach Umfang
und Schwierigkeitsgrad berechnet. Der
Umfang wird grundsätzlich nach
Standardzeilen (Normzeilen) in der
Zielsprache ermittelt. Es sei denn, für
einen Auftrag wird im Voraus eine andere
Abrechnungsart (z. B. Wortpreise) bzw.
ein Pauschalhonorar vereinbart. Bei
Aufträgen geringeren Umfangs wird in
jedem Fall ein Mindestbetrag berechnet.
(11) Bei umfangreichen Aufträgen kann
der Auftragnehmer einen angemessenen
Vorschuss verlangen.
(12) Die Übergabe von Übersetzungen kann
der Auftragnehmer in begründeten Fällen
von der vorherigen Zahlung seines
Honorars abhängig machen.
(13) Rechnungen sind binnen 14 Tagen
nach Rechnungsdatum zu begleichen.
(14) Bei Zahlungsverzug werden
Mahnkosten bis zu 35,- € je Mahnung und
Verzugszinsen bis zu 14 % p. a.
berechnet.
(15) Bei Langzeitaufträgen ist der
Auftragnehmer berechtigt, für erbrachte
Leistungen eine monatliche Vergütung zu
verlangen.
(16) Besonderheiten bei
Dolmetschaufträgen
(a) Jeder
Dolmetschereinsatz erfolgt auf der
Grundlage eines Vertrages zwischen dem
Auftraggeber und InterSprachen.
(b) Der Auftraggeber ist
nicht berechtigt, vom Dolmetscher
Leistungen zu verlangen, die über die
vertraglich vereinbarte Tätigkeit
hinausgehen (z. B. schriftliche
Übersetzungen, Protokollführung,
organisatorische Tätigkeiten u. ä.).
(c) Der Dolmetscher ist
verpflichtet, sich angemessen und gemäß
der Arbeit, für die er bestellt wurde,
zu kleiden.
(d) Der Dolmetscher ist
verpflichtet alle in einer
nichtöffentlichen Verhandlung gehörten
Informationen als streng vertraulich zu
betrachten.
(e) Der Auftraggeber ist
verpflichtet, dem Dolmetscher gute
Arbeitsbedingungen (z. B. angemessene
Pausen) zu sichern.
(f) Bei
Auslandseinsätzen hat der Auftraggeber
dem Dolmetscher alle notwendigen
Informationen (z.B.
Einreisebestimmungen) rechtzeitig
mitzuteilen.
(g) Wurde nichts anderes
vereinbart, hat der Dolmetscher das
Recht, eine Arbeit in unannehmbarer
Umgebung aus physischen, psychischen
oder moralisch-ethischen Gründen
abzulehnen.
(h) Die
Dolmetscherleistung ist Gegenstand des
Urheberrechts nach dem Urhebergesetz.
(17) Dolmetschhonorare
(a) Dolmetschaufträge
werden nach aufgewendeter Zeit (Stunden-
oder Tagessätze) berechnet. Zugrunde
gelegt wird die gesamte Zeit. D. h.
Reise-, Warte- und Pausenzeiten gelten
als Dienstleistungszeit und werden der
reinen Dolmetschzeit hinzugerechnet.
Angebrochene Stunden werden zu vollen
Stunden aufgerundet.
(b) Ein Tagessatz
umfasst eine maximale Dienstzeit
(einschl. Warte- und Pausenzeiten) des
Dolmetschers am Einsatzort von 8
Stunden.
(c) Für erbrachte
Dolmetschleistungen nach Ablauf von 8
Stunden werden Überstundensätze fällig.
(d) Angebrochene Tage
bei Dolmetscheinsätzen mit Übernachtung
gelten für das Tageshonorar als volle
Tage.
(e) Bei Einsätzen mit
Übernachtung ist eine Aufrechnung
verbleibender Stunden an einem kürzeren
Veranstaltungstag gegen die Zeitdauer
eines anderen Tages ausdrücklich
ausgeschlossen bzw. bedarf einer
ausdrücklichen, schriftlichen
Vereinbarung.
(f) Hat der Dolmetscher
bei Einsätzen mit Übernachtung einen Tag
vor Terminbeginn anzureisen und die
Reisezeit dauert mehr als 5 Stunden,
wird der Tagessatz fällig.
(g) Die Tagessätze sowie
die Überstunden werden ab dem vom
Auftraggeber gewünschten, schriftlich
bekannt gegebenen Zeitpunkt, zu dem der
Dolmetscher am Einsatzort erwartet wird,
berechnet. Ein späterer
Veranstaltungsbeginn bleibt
unberücksichtigt.
(h) Spesen (z. B.
Übernachtung und Verpflegung) gehen zu
Lasten des Auftraggebers und werden laut
Belegen bzw. auf der Grundlage der
schriftlichen Vereinbarung abgerechnet.
(i)
Vorschläge/Reservierungen des
Auftraggebers bezüglich Übernachtung und
Verpflegung werden im Allgemeinen
akzeptiert. Müssen jedoch bei
Unannehmbarkeit (sowohl hinsichtlich
Qualität als auch jeglichen anderen
Bedingungen) nicht befolgt werden.
(j) Ist eine bestimmte
Reiseart des Dolmetschers zum Einsatzort
vereinbart und kann diese auf Grund von
Umständen, die nicht im Einflussbereich
des Dolmetschers liegen, nicht
eingehalten werden (z.B. Höhere Gewalt),
so ist der Dolmetscher berechtigt, die
Anreise auf eine andere Art zu
organisieren und die entsprechenden
Kosten in Rechnung zu stellen.
(k) Beträgt bei
Einsätzen außerhalb des Wohnortes des
Dolmetschers die Entfernung zwischen
Einsatzort und Bahnhof/Flughafen bzw.
Hotel des Dolmetschers mehr als 500
Meter, so sind die Fahrtkosten für die
An- und Abreise vom Auftraggeber zu
übernehmen.
(18) Rücktritt vom
Vertrag bei Dolmetschaufträgen
(a) Die Stornierung
eines gebuchten Dolmetschauftrages
bedarf der Schriftform.
(b) Der Auftraggeber hat
das Recht, bis mindestens 4 Wochen vor
der Veranstaltung seinen Auftrag zu
stornieren. In diesem Fall werden
bereits geleistete Zahlungen abzüglich
einer Bearbeitungspauschale in Höhe von
100,00 Euro zurück erstattet. Tritt der
Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt
vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag
zurück, so hat er bei:
·
Rücktritt bis zu 14 Tagen vor
Einsatztermin 30%
·
Rücktritt bis zu 7 Tagen vor
Einsatztermin 50%
·
Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
oder bei Abbruch der Veranstaltung 100%
der im Vertrag
vereinbarten Honorare zuzüglich MwSt.
als Verdienstausfallentschädigung
(Ausfallhonorar) zu entrichten. Hierbei
gelten mindestens die im
Justizvergütungs- und
Entschädigungsgesetz (JVEG) aufgeführten
Sätze, falls keine andere vertragliche
Vereinbarung getroffen wurde.
Entstandene Kosten für Fremdleistungen
(z.B. bereits gebuchte Flugtickets der
Dolmetscher, Hotelbuchungen etc.) sind
zuzüglich zu entrichten.
(c) Für den Fall, dass
der Dolmetscher einen angenommenen
Auftrag fristgerecht (bis mindestens 4
Wochen vor der Veranstaltung) stornieren
muss, erhält der Auftraggeber alle
geleisteten Zahlungen zurück. Weitere
Ansprüche, wie z. B. Schadenersatz,
können in solch einem Fall nicht geltend
gemacht werden.
13.
Abtretung/Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
(1) Die Abtretung von
Rechten aus dem/den Vertrag/Verträgen
zwischen dem Auftraggeber und
Auftragnehmer bedarf der schriftlichen
Zustimmung des Auftragnehmers.
(2) Gegen die Ansprüche
des Auftragnehmers kann der Auftraggeber
nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Ansprüchen
aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die
Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher
Gegenansprüche zu, die aus demselben
Vertragsverhältnis resultieren wie
diejenigen Ansprüche, denen das
Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten
wird.
14. Datenschutz
und Geheimhaltungsverpflichtung
(1) Der Auftragnehmer
verpflichtet sich zur Wahrung seiner
beruflichen Schweigepflicht hinsichtlich
aller Daten und Fakten, die ihm im
Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für
den Auftraggeber bekannt werden.
(2) Bei der elektronischen
Datenübermittlung (z. B. E-Mail), kann
der Auftragnehmer einen absoluten Schutz
der vertraulichen Daten und
Informationen des Auftraggebers jedoch
nicht gewährleisten, da es nicht
auszuschließen ist, dass unbefugte
Dritte (z. B. Hacker) auf elektronischem
Wege Zugriff auf die übermittelten Daten
nehmen können. Sofern in den Prozess der
Datenübermittlung kriminelle Eingriffe
von Dritten (z. B. Hacker) erfolgen,
übernimmt der Auftragnehmer keine
Haftung.
(3) Soweit
InterSprachen sich Dritter zur
Erbringung der angebotenen Leistungen
bedient, ist er berechtigt, Kundendaten
offen zu legen, wenn dies für die
Sicherstellung des Betriebes oder für
die Ausführung des Auftrages
erforderlich ist. Der Kunde
(Auftraggeber) erklärt sich damit
einverstanden. Die Mitarbeiter des
Auftragnehmers sind bei der Ausübung von
Dolmetsch- und Übersetzungstätigkeiten
zur absoluten Diskretion verpflichtet.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt,
alle Informationen des Auftraggebers auf
geeigneten Datenträgern abzuspeichern.
Alle dem Auftragnehmer zur Verfügung
gestellten Daten werden ausschließlich
im Zusammenhang mit dem Auftrag genutzt
und auf Antrag wieder vollständig
gelöscht.
15. Höhere Gewalt
(1) Bei Eintritt von
höherer Gewalt sind Auftragnehmer und
Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt. Bis zu diesem Zeitpunkt
erbrachte Leistungen und Aufwendungen
sind dem Auftragnehmer in jedem Fall zu
erstatten.
(2) Der Auftragnehmer
haftet nicht für Schäden aus Verzug,
sofern der Verzug auf höhere Gewalt im
Sinne von Naturgewalt, Feuer, Brand und
dergleichen beruht.
(3) Der Auftragnehmer
haftet ebenso nicht für Schäden aus
Verzug, sofern der Verzug auf höhere
Gewalt im Sinne unvorhersehbaren oder
unabwendbaren Verkehrs-, Leitungs-,
Übertragungs- oder Betriebsstörungen
oder Einwirkungen Dritter wie
Vandalismus, Diebstahl oder
vergleichbarem beruht.
16. Anwendbares Recht
(1) Für alle Aufträge
und die sich daraus ergebenden Ansprüche
gilt ausschließlich deutsches Recht
unter Ausschluss des internationalen
Kaufrechts.
(2) Die Wirksamkeit dieser
Geschäftsbedingungen wird durch die
Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen nicht berührt.
17. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten und alle Beteiligten ist
Hannover. Der Auftragnehmer ist jedoch
auch berechtigt, am Sitz des
Auftraggebers zu klagen.
18. Änderungen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
Der Auftragnehmer behält sich das Recht
vor, die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern
und/oder zu ergänzen. Die Änderungen
werden dem Auftraggeber schriftlich
mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt und
vom Auftraggeber akzeptiert, wenn der
Auftraggeber ihnen nicht binnen zwei
Wochen nach Bekanntgabe schriftlich
widerspricht.
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